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Putzfirma für den Privathaushalt – ohne Arbeitgeberpflichten für Sie
Sie wollen Unterstützung im Haushalt, aber keine Anmeldung, keine Lohnabrechnung und kein Haftungsrisiko. Genau dafür beauftragen Privathaushalte eine Reinigungsfirma statt einer privaten Putzhilfe.

Dienstleistung statt Anstellung
Bei einer privaten Putzhilfe im Minijob werden Sie Arbeitgeber: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Unfallversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch. Wenn jemand ausfällt, stehen Sie ohne Hilfe da.
Beauftragen Sie eine Reinigungsfirma, kaufen Sie eine Leistung ein. Anmeldung, Versicherung, Vertretung und Einarbeitung liegen bei uns. Sie erhalten eine Rechnung und haben einen Ansprechpartner, wenn etwas nicht passt.
Kosten realistisch einschätzen
Eine Firma kostet pro Stunde mehr als eine Schwarzarbeit – dafür sind Sozialabgaben, Versicherung, Material, Anfahrt und Vertretung enthalten. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ist außerdem eine Steuerermäßigung vorgesehen; Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.
Typisch ist ein Einsatz von zwei bis drei Stunden alle ein bis zwei Wochen. Was in dieser Zeit realistisch machbar ist, besprechen wir vorher, damit die Erwartung stimmt.
Vertrauen im eigenen Zuhause
Sie bekommen eine feste Kraft, nicht wechselndes Personal. Schlüsselübergabe wird protokolliert, Wünsche und Tabuzonen halten wir schriftlich fest. Bei Urlaub oder Krankheit kommt eine eingearbeitete Vertretung – und wir sagen vorher Bescheid.
Was wir im Privathaushalt übernehmen
- Küche und Bad
- Böden aller Beläge
- Staub und Oberflächen
- Betten beziehen, Wäsche
- Fenster nach Absprache
- Kühlschrank, Backofen im Intervall
- Keller, Garage, Abstellraum
- Ferienwohnung und Zweitwohnsitz
Angebot für Ihr Objekt
Nennen Sie uns Objektart, Fläche und Wunschrhythmus – Sie erhalten ein Angebot mit Leistungsverzeichnis, in der Regel zwei bis vier Werktage nach der Besichtigung.
Häufige Fragen
Muss ich etwas anmelden?
Nein. Sie beauftragen eine Dienstleistung, alle Arbeitgeberpflichten liegen bei uns.
Bekomme ich eine Rechnung für das Finanzamt?
Ja. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung, die Sie für die Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen verwenden können.
Wer haftet bei einem Schaden?
Wir sind betrieblich haftpflichtversichert. Schäden melden und regulieren wir über die Versicherung.