Es kann unterschiedliche Gründe für eine Wohnungsreinigung geben. Zum einen ist es üblich nach dem Auszug eines Mieters und vor dem Bezug des neuen Bewohners das Mietobjekt einer ausgiebigen Grundreinigung zu unterziehen. Zum anderen wird die Komplettreinigung einer Wohnung manchmal in Form eines „Frühjahresputzes“ beauftragt um einmal alles wieder zum strahlen und glänzen zu bringen. Wie oft man das machen sollte hängt ganz davon ab, wie sehr die entsprechende Wohnung beansprucht wird oder in welcher Lage sie sich befindet.
In einer Wohnung mit vielen Kindern und Haustieren kann es zum Beispiel wesentlich häufiger von Nöten sein eine maschinelle Teppichreinigung durchzuführen, als in einem Singlehaushalt eines Wochenendheimfahrers. Die Lage spielt auch eine entscheidende Rolle. Die Fenster einer Erdgeschoss-Wohnung an einer sehr stark frequentierten Straße werden viel schneller schmutzig als zum Beispiel bei einer Wohnung im zehnten Stock in einer abgelegenen Wohnsiedlung.
Bei der Wohnungsreinigung gibt es keine festen Vorgaben was gereinigt werden soll. Vielmehr bespricht man sich mit dem Auftraggeber und und einigt sich gemeinsam auf den Umfang der zu erledigenden Reinigungsarbeiten. Mehr oder weniger zum Standard gehören die Bodenreinigung beziehungsweise die Teppichreinigung, die Fensterreinigung inklusive der Fensterrahmen und die Reinigung von Türen und Türrahmen. Aber wie schon gesagt, das Ausmaß der beauftragten arbeiten kann von Objekt zu Objekt variieren und ist frei wählbar, so können auch nur einzelne Aufgaben im Zusammenhang mit der Wohnungsreinigung vergeben werden.
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